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Lernst du. Für Arbeit. Zusammenfassung. (für Fehler & Fehlendes hafte ich nicht)

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Beitrag  Lulu Fr März 13, 2009 9:19 pm

Gesamtwirtschaft: (kleine Zusammenfassung)
Ein Arbeitsvertrag ist ein Spezialfall des Dienstvertrags. Ein Arbeitsvertrag liegt vor, wenn Arbeitnehmer mit Weisungsbefugnissen und Fürsorgepflichten ihres Dienstherrn (Arbeitgeber) in einem Unternehmen mitarbeiten.

Mindestinhalt eines Arbeitsvertrages: Name & Anschrift der beiden Vertragspartner, Zeitpunkt, Beginn, des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsort, Tätigkeitsbeschreibung, tägliche Arbeitszeiten, Kündigungsfristen, Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs,…

Ausbildungszeit: Grundsatzèmind. 3 Jahre (Verkürzungsmöglichkeiten), Antrag bei IHK
ð Abitur (i.d.R. 1 Jahr), Realschule (i.d.R. ½ Jahr), Berufsschule (i.d.R. ¼ Jahr)
Probezeit: min. 1 Monat, max. 4 Monate è Während der Probezeit können beide Vertragspartner ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen.

Beendigung von Ausbildungsverhältnissen nach der Probezeit: [§22 BGiG] èGrundsätzlich: nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
ð Durch schriftliche Kündigung(Kündigung aus einem wichtigen Grund z.B. Alkohol, Unterschlagung…) Kündigung von Azubis mit 4 Wochen Kündigungsfrist, wenn die Ausbildung abgebrochen oder gewechselt werden.
Rechtliche Grundlagen des Arbeitsverhältnisses: èIndividual-Arbeitsrecht z.B. Arbeitsvertrag, BGB, HGB, KschG, BetrVG
èKollektiv-Arbeitsrecht z.B. Tarifvertrag, TVG, MitbestG
èArbeitsschutzrecht z.B. ArbZG, ArbSchG, KschG

Ausstellung eines Zeugnisses: è einfaches Zeugnis, Angaben zu Art, Dauer der Tätigkeit
èqualifiziertes Zeugnis, Angaben zur Leistung, Führung und fachlichen Fähigkeiten

Grundlagen des Arbeitsverhältnisses nach Rangordnung der Rechtsquellen:
(1) Arbeitsgesetzgebung (Zwingende Bestimmungen des Gesetzgebers z.B. BGB, HGB, ArbZG)
(2) Tarifverträge (Vereinbarungen zwischen Sozialpartner)
(3) Betriebsvereinbarungen (Vereinbarungen zwischen Einzelgewerkschaft & Unternehmen)
(4) Arbeitsvertrag (Vereinbarung zwischen AN & AG)

Tarifvertragsgesetz (TVG) è Art. 9 GG „Tarifautonomie“
AN & AG regeln die Bestimmungen zu Arbeitsverhältnissen ohne Einmischung des Staates.
Tariffähigkeit: regionale Fachverbände des AG, regionale Einzelgewerkschaften
Arten von Tarifverträgen:
wNach Tarifvertragsparteien
wnach Vertragsinhalt
wnach Tarifgebiet (Flächentarifverträge): Bezirkstarifverträge, Landestarifverträge, Bundestarifverträge

Berechnung des Streitgeldes: i.d.R. 1% des Bruttolohns als Gewerkschaftsbeitrag.
Streitgeld gestaffelt nach Mitgliedschaftsdauer: Mitglied: 3-12 Monate: 12mal den monatlichen Beitrag è Streitgeld pro Woche, 22 bis 60 Monate: 13mal den monatlichen Beitrag, länger als 60 Monate: 10mal den monatl. Beitrag

Arbeitsvertrag und Kündigungsrecht: è Arbeitsvertrag ist die besondere Form des Dienstvertrags (HGB, BetrVG, ArbZG, …)
Kündigung eines Arbeitsvertrages: Arbeitgeber & Arbeitnehmer können mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. Oder zum letzten Tag eines Kalendermonats kündigen.
Ausnahme: Länge der Betriebszugehörigkeit, mit vollendetem 25. Lebensjahr verändern sich die Kündigungsfristen bei einer Kündigung durch AG. z.B. ab 2 Jahre=>1 Monat, 5 Jahre=>2 Monate,…
Vertragliche Kündigung: Kündigungsvertrag zwischen AN und AG
Fristlose Kündigung: kann erfolgen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt z.B. Verstoß gegen die Schweigepflicht

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Beitrag  Hadi Fr März 13, 2009 9:28 pm

Dazu sag ich nur

VORBILDLICH !!!!!!!!!

bounce bounce bounce
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Beitrag  Lulu Fr März 13, 2009 9:31 pm

welch ironie bei deinem post versteckt ist.
aber danke danke-verbesserts aber noch. is nich alles dabei glaub ich.
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Beitrag  Hadi Fr März 13, 2009 9:34 pm

Lulu schrieb:welch ironie bei deinem post versteckt ist.
aber danke danke-verbesserts aber noch. is nich alles dabei glaub ich.

hahahahhaa, hey das war wirklich ma voll nich ironisch gemeint. Ich meine es ernst ( aber auch nur, weil wir hier in der "Hausaufgaben" -Kategorie nicht haten. )

Aber trotzdem war es keine ironie Very Happy
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Beitrag  David F. Sa März 14, 2009 2:12 am

Welche Seiten sollen wir lernen im Buch dafür???????
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Beitrag  Hadi Sa März 14, 2009 3:07 am

Ficheraaaaaaa!!!!
Ey, wir sollen nach Angaben von Daveyd´s Seite folgende Seiten lernen

Arbeitsvertrag Buch Seite 51 - 61 , Tarifvertrag Buch Seite 104 - Ende des Buches.

Also im großen und ganzen sollen wir fast das ganze Buch lernen. Naja, aber wenn man sich ransetzt ist das eigentlich ziemlich einfach, da es bei Gesamtwirtschaft "nur" ne Sache von auswendiglernen ist. Dürfte eigentlich kein Problem sein.

Etwas lesen, lernen und gammeln, dann wird das schon...
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Beitrag  Lia Sa März 14, 2009 3:35 am

ja, die angaben von davey sind KORREKT...die seiten sollen wir lernen, hab ich auch so aufgeschrieben.

aber hey....wer ist eigentlich dieser gesamtwirtschaft???? so ein hu***so**......


hahahahaha
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Beitrag  DaVeyD Sa März 14, 2009 5:00 pm

natürlich sind die korrekt oder hab ich die ohren von gollum????????????????
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Beitrag  Lia Sa März 14, 2009 5:10 pm

DaVeyD schrieb:natürlich sind die korrekt oder hab ich die ohren von gollum????????????????

kein kommentar.
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